Bild: Solarkraftwerk ARA Chur, besichtigt am 4. Juni 2022 , so könnte es in unserer DIVICO Parzelle in zwei Jahren aussehen.
Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 entschieden, die Raumplanungsverordnung (RPV) anzupassen. Damit wird es bei gewissen Bedingungen möglich sein, Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen zu bewilligen.
Dieser Entscheid ist eine Grundvoraussetzung, dass wir unser Pilotprojekt eines Solarfaltdaches über den Reben (mehr über unser Projekt lesen Sie hier) überhaupt weiterverfolgen können. Das sind sehr gute Nachrichten und erlauben uns somit, die Ingenieurarbeiten zu starten.
Gerne halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.